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BDEW-Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021

Redispatch 2.0 | Die Übergangslösung

Zum 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen. Im Rahmen des Redispatch 2.0 sollen neue Prozesse den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren.

Angesichts von Verzögerungen bei der Implementierung im Markt hat der BDEW eine branchenweite Übergangslösung für den gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 veröffentlicht. Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Wichtigsten Inhalte der Übergangslösung:

  • die Übergangslösung muss von den Netzbetreibern aktiv mit den BKVs abgestimmt werden (vgl. Musteranschreiben)
  • Spätestens zum 01. März 2022 müssen alle Prozessteilnehmer betriebsbereit sein, dann erfolgt ein dreimonatiger Testbetrieb. Die Übergangslösung ist bis zum 31.05.2022 befristet
  • Bilanzierungsprozesse gemäß BK6-20-059 Anlage 3 dürfen im Fall des finanziellen Ausgleichs anstelle des bilanziellen Ausgleichs nicht durchgeführt werden (AUSNAHME: UC 17.3.2.1: Übermittlung der monatlichen Ausfallarbeitszeitreihe je MaLo vom NB an LF)
  • monatliche Rechnungslegung durch den BKV des LF an den Anschlussnetzbetreiber; Basis ist die zwischen ANB und BTR abgestimmte Ausfallarbeit

Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.

Ferner bleibt das Ziel eines vollumfänglichen physischen bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Übergangslösung unberührt. Spätestens zum 1. März 2022 ist die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen. Zu diesem Stichtag startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Residpatch-2.0- Zielprozesse. Die Branche treibt die Umsetzung der Zielprozesse weiterhin mit aller Kraft voran und berichtet über die Fortschritte regelmäßig an die BNetzA. Die Übergangslösung ist ausdrücklich auf den 31. Mai 2022 befristet. (Quelle BDEW)

Zudem empfiehlt der BDEW allen Anschlussnetzbetreibern, die einen bilanziellen Ausgleich für Maßnahmen des Redispatch 2.0 gemäß § 13a Absatz 1a EnWG zum 1. Oktober nicht leisten werden, dringend, die BKV an ihrem Netz in den kommenden Tagen entsprechend zu informieren und die gemeinsame Umsetzung der Übergangslösung abzustimmen. Hierfür stellt der BDEW ein Musteranschreiben zur Verfügung.“

Quelle: https://www.bdew.de/energie/bdew-uebergangsloesung-zum-gesicherten-einstieg-in-den-redispatch-20-zum-1-oktober-2021/

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